Infektionsschutzmaßnahmen–Verordnung (gültig ab 4. März 2022)
Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch in unserem Haus den Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung oder einen Genesenen–Nachweis mit. Ein Selbsttest vor Ort bzw. die Vorlage eines negativen PoC–Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden ist gilt selbstverständlich auch.
Die gleiche Regelung gilt für auch für unsere Hotelgäste. Zudem bitten wir Sie, ein Ausweisdokument zur Identitätsfeststellung bereit zu halten.
Getesteten Gästen stehen gleich:
• Kinder bis zum 6. Geburtstag
• Kinder, die noch nicht eingeschult sind
• Schülerinnen und Schüler, da regelmäßig an schulischen Testungen teilnehmen
Vielen Dank für Ihr Verständnis & fürs Mitmachen!
Liebe Gäste,
ab April 2022 ist unser Restaurant wie folgt für Sie geöffnet:
Mittwoch bis Samstag: 16 – 23 Uhr
Sonntag: 11 – 15 Uhr
Montag und Dienstag – geschlossen
(unseren Hausgästen bereiten wir Montag & Dienstag – nach Absprache – sehr gerne ein Abendessen zu; unser Hotel bleibt durchgängig geöffnet; Anreise & Frühstück ist selbstverständlich an allen Tagen möglich)
Bitte beachten Sie die aktuellen Hygienemaßnahmen.